Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Angebote der Sektion Frankfurt am Main im Bereich „Kurse & Touren“.

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt über das anklicken der angezeigten Kurse und das dahinter liegende Buchungsportal (Yolawo). Dort der Eingabemaske folgen.
Teilnahmeberechtigt sind DAV-Mitglieder der Sektion Frankfurt am Main und Mitglieder anderer Sektionen des DAV. Teilnahmeberechtigte Nichtmitglieder werden im Ausschreibungstext genannt.
Bei allen Angeboten gilt die Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung. Bei Touren wird zusätzlich das Leistungsvermögen des Interessenten berücksichtigt. Die endgültige Entscheidung trifft der Kursleitende.
Wir bitten jeden Interessenten, sich vor der Anmeldung selbstkritisch zu beurteilen. Die Anmeldefristen sind einzuhalten. Auf eine Anmeldung wird grundsätzlich eine Teilnahmebestätigung oder Absage reagiert.

 

Bezahlung

Mit der Teilnahmebestätigung wird die Kursgebühr eingezogen. Die Teilnahme ist erst nach Eingang der Zahlung für beide Seiten verbindlich. Wird nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Kursleitende den reservierten Platz an Dritte vergeben. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise des Teilnehmenden besteht kein Anspruch auf Erstattung anteiliger Kursgebühren.

 

Leistung

Soweit der Ausschreibung nicht anders zu entnehmen, wird die Kursgebühr wird für die Organisation und die Auslagen des Kursleitenden erhoben. Übernachtungen, Verpflegung, Fahrtkosten und weitere, nicht inklusive Kosten, tragen die Teilnehmenden selbst.

 

Rücktritt

Bei Rücktritt bis zum in der Ausschreibung genannten Anmeldeschluss werden die gezahlten Gebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet. Dies gilt nicht für reservierte Unterkünfte und Fahrtplätze, die von den Teilnehmenden selbst zu tragen sind. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss werden zwischen 75 und 100 Prozent der Gebühren einbehalten. Die Details für jeden Kurs sind bei der Anmeldung unter "Stornierungsregeln" mitgeteilt.

 

Änderungen oder Abbruch

Aus Sicherheitsgründen kann ein Kurs, eine Tour oder ein Training geändert oder abgebrochen werden. Gründe dafür können die Wetterlage, Lawinengefahr oder mangelnde Fähigkeiten der Teilnehmer sein. In solchen Fällen erfolgt keine Erstattung der Kursgebühren. Die Entscheidung trifft der Kursleitende. Es besteht kein Anspruch auf die ausgeschriebenen Touren oder Kursinhalte. Wird ein Kurs oder eine Toure aus unvorhergesehenen Gründen oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt, ergeht rechtzeitig eine schriftliche Nachricht. In diesem Fall wird die Kursgebühr anteilig zurückgezahlt. Weitere Ansprüche gegen die Sektion bestehen nicht.

 

Krankheit oder Verletzung

Erkrankt oder verletzt sich ein Teilnehmender bei einem Kurs, einer Tour oder einem Training ohne fahrlässiges Verschulden des Übungsleitenden, und kann deswegen nicht das vollständige Angebot wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung der Gebühren. Bei Erkrankung vor Kursbeginn gelten die Regelungen des Rücktritts.

 

Ausschluss

Eine teilnehmende Person kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn er:sie entgegen den Anordnungen des Kursleitenden die eigene Sicherheit oder die der Gruppe gefährdet. Dies gilt insbesondere für Touren im Hochgebirge, und gilt auch für mangelnde konditionelle oder technische Fähigkeiten. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.

 

Haftung

Die objektiven Gefahren beim Bergsport, wie etwa Steinschlag, Spaltensturz, Lawinen, stellen ein erhöhtes Unfallrisiko da, welches auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung unserer Kursleitenden nicht ausgeschlossen werden kann. Deshalb wird von jeder teilnehmenden Person ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt. Die Teilnahme an einem Kurs, einer Tour oder einem Training unserer Sektion erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jede teilnehmende Person verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen andere teilnehmende Personen oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Kursleitenden, Begleitenden oder von Verantwortlichen der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. DAV-Mitglieder genießen den Versicherungsschutz des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) über den Deutschen Alpenverein. Zudem können teilnehmende Personen vergünstigte Zusatzversicherung über den DAV abschließen. Weitere Informationen erhaltet ihr bei der Geschäftsstelle.