Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Sektion Frankfurt am Main des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.

 

Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzung der Sektion Frankfurt am Main des Deutschen Alpenvereins e. V. an.

Austritt nach Stichtag

Ich/wir weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser jeweils zum 30. September schriftlich in der Sektion erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird, und bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge/Aufnahmegebühr von der angegebenen Bankverbindung. Bankspesen die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten.

Familienmitgliedschaft

Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend der oben genannten Frist gekündigt wurde.

Rücktrittsrecht

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des DAV-Mitgliedsausweises steht euch ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Voraussetzung dafür ist, dass, noch keine Dienstleistung auf Grund der DAV-Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten DAV-Ausweis an die Sektion zurückzusenden. Liegt bislang nur ein vorläufiger DAV-Mitgliedsausweis vor, ist eine schriftliche Mitteilung ausreichend, die Rücksendung des vorläufigen DAV-Mitgliedsausweises ist nicht erforderlich.


Sektion Frankfurt am Main des Deutschen Alpenvereins e.V.
Homburger Landstraße 283
60433 Frankfurt am Main